Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Ende des Geschäftsjahres, um die Stabilität der Einlagen zu gewährleisten.
Das heißt z.B.: Sie kündigen am 04. Mai 2022 und ab dem 31. Dezember 2022 erlischt Ihre Mitgliedschaft. Zum Abschluss des Jahresabschlusses Ende Mai erstatten wir Ihnen Ihren eingelegten Genossenschaftsanteil zurück.
Es besteht die Möglichkeit, den eigenen Genossenschaftsanteil an ein neues Mitglied zu übertragen. Die Genossenschaft behält sich vor, Mitglieder auszuschließen bzw. nicht zuzulassen, wenn sich Unregelmäßigkeiten bei der Bestellung, Lieferung oder Bezahlung ergeben haben oder wichtige Gründe gegen eine Mitgliedschaft vorliegen sollten.